Rechtsprechung
BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Überprüfung einer städtischen Grundstücksentwässerungssatzung durch das Revisionsgericht; Wirtschaftlichkeit der Druckentwässerung im Vergleich zur Freispiegelkanalentwässerung; Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts; Vergleich der Ausnutzung der im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 9 K 7239/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2089/04
- BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96
Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06
Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulässigkeit der Grundsatzrevision indes nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn - wie hier - nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.). - BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00
Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06
Der Begründungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, der die vollständige und schlüssige Darlegung des Sachverhalts erfordert, aus dem sich der geltend gemachte Verstoß gegen das Prozessrecht ergeben soll (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 18 f.), ist damit nicht Genüge getan. - BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06
9 a) Die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht habe sich über das Beweisanerbieten des Klägers zu seinen Einwänden gegen den von einem Ingenieurbüro angestellten Kostenvergleich zwischen der Druckentwässerungsleitung der Beklagten und einem alternativ möglichen Freispiegelkanal hinweggesetzt und diese Einwände aufgrund eigener Beurteilungen zurückgewiesen, ohne die dafür erforderliche eigene Sachkunde darzulegen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 16 und vom 19. November 1998 - BVerwG 8 B 148.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 19 S. 56 f.). - BVerwG, 19.11.1998 - 8 B 148.98
Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel durch Unterlassen der Beiziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06
9 a) Die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht habe sich über das Beweisanerbieten des Klägers zu seinen Einwänden gegen den von einem Ingenieurbüro angestellten Kostenvergleich zwischen der Druckentwässerungsleitung der Beklagten und einem alternativ möglichen Freispiegelkanal hinweggesetzt und diese Einwände aufgrund eigener Beurteilungen zurückgewiesen, ohne die dafür erforderliche eigene Sachkunde darzulegen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 16 und vom 19. November 1998 - BVerwG 8 B 148.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 19 S. 56 f.).
- VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06
Duldungsverfügung zur Verlegung einer Abwasserleitung; Entschädigung
Die Gerichte führen insoweit aus, dass dem finanziellen Nachteil der Pumpenkosten außerdem entgegenzuhalten ist, dass Druckleitungen bei ungünstiger Topographie kostengünstiger sind als Freispiegelleitungen, die zudem viele Kontrollschächte erforderlich machen, so dass sich damit auch die Abwasserbeiträge und -gebühren mindern (vgl. zur Rüge, der Kanalbeitrag sei rechtswidrig, weil die Druckleitungslösung einen Anschluss nur per Pumpe auf Kosten des Eigentümers ermögliche, ablehnend OVG NRW, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 -, KStZ 2007, 33 - bestätigt durch BVerwG, B.v.28.02.2007 - 10 B 58/06 -, Buchholz 401.9 Nr. 48 ; zu einem Anschluss- und Benutzungszwangsbescheid ebenfalls abweisend OVG NRW, Urt.v.18.06.1997 - 22 A 1406/96 - NWVBl. 1998, 154 ; siehe auch BayVGH, Urt.v.16.07.2007 - 4 B 06.1953 - AbfallR 2007, 235 = juris und Beschl.v.14.09.2006 - 4 CS 06.2324 -juris zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids zum Anschlusszwang an eine Druckleitung; ebenso zu Anschlusszwangbescheiden VG Schwerin, Urt.v.2.05.2007- 3 A 772/05 -, juris; VG Dresden, Urt.v. 25.07.2007 - 4 K 2874/04 - juris und VG Augsburg, Besch..v.19.10.2006 - Au 7 S 06.1031 - juris). - OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
Zulassung der Berufung (teilweise), Anschlusskosten, Pumpanlage, Gleichheitssatz
Das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, das in seinem Urteil vom 25. Juli 2006 (KStZ 2007, 33 ff.; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2007 - 10 B 58.06 -, juris) bei einem unterschiedlich hohen Anschlussaufwand nicht von einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz ausgeht, begründet dies insbesondere mit der besonderen Grundstückssituation der dort auf diese Art und Weise angeschlossenen Grundstücke (Hanglage am Rand der Ortsteilbebauung).